Ärzte und andere Gesundheitsfachkräfte dürfen die freiwillige Sterbehilfe nicht von sich aus gegenüber einem Patienten ansprechen. (Bild: Tima Miroshnichenko)

Seit ein paar Tagen ist freiwillige Sterbehilfe in ganz Australien erlaubt. Das Parlament des Northern Territory hatte sie erneut legalisiert, nachdem der Bundesstaat dem Territorium das Recht 1997 abgesprochen hatte. Doch der Entscheid kommt mit ungewöhnlich engen Einschränkungen.

Von TEAM AUSTRALIEN PAZIFIK REPORTER

Als Lia Finocchiaro am Donnerstagabend vor dem Parlamentsgebäude in Darwin stand, sprach die Regierungschefin des Northern Territory nicht nur über ein neues Gesetz. Sie sprach über eine politische Wunde, die drei Jahrzehnte zurückreicht. „Ich erinnere mich, wie ich als junges Mädchen diese Debatte verfolgt habe“, sagte Finocchiaro. Sie habe damals gesehen, wie der damalige Regierungschef Marshall Perron das Parlament verließ. „Heute haben wir das größte Unrecht korrigiert“, sagte sie nach der Verabschiedung des Gesetzes.

Tatsächlich ist die Geschichte bemerkenswert. Das Northern Territory war 1995 der erste Teil Australiens, der eine gesetzliche Grundlage für die freiwillige Sterbehilfe (Volontary Assisted Dying, oder VAD) schuf. Das Rights of the Terminally Ill Act trat im Juli 1996 in Kraft. Vier Menschen machten innerhalb weniger Monate davon Gebrauch.

Dann griff Canberra ein, als Folge des Protestes durch einige fundamentalistisch-christliche Abgeordneten. Das Bundesparlament verabschiedete 1997 den sogenannten Euthanasia Laws Act. Mit einem Gewissensvotum wurde dem Northern Territory und dem Australian Capital Territory so die Befugnis entzogen, entsprechende Gesetze zu erlassen. Im Senat fiel die Entscheidung mit 38 zu 33 Stimmen.

Erst 2022 gab das Bundesparlament den Territorien diese Gesetzgebungskompetenz zurück. Inzwischen hatten sämtliche australischen Bundesstaaten Gesetze zur freiwilligen Sterbehilfe verabschiedet. Das Northern Territory war damit der letzte weiße Fleck auf der Landkarte. Nun ist auch dieser verschwunden.

Der Streit beginnt bei den Bedingungen

Das neue Gesetz erlaubt VAD (Voluntary Assisted Dying) allerdings nur unter engen Voraussetzungen. Ein Patient muss eine unheilbare Erkrankung haben und nach ärztlicher Einschätzung noch höchstens zwölf Monate zu leben haben. Ein entsprechender Änderungsantrag, der diese Frist verlängern beziehungsweise abschaffen sollte, scheiterte.

Noch umstrittener ist eine sogenannte gag clause: Ärzte und andere Gesundheitsfachkräfte dürfen die freiwillige Sterbehilfe nicht von sich aus gegenüber einem Patienten ansprechen. Der Patient muss das Gespräch zunächst selbst beginnen. Generalstaatsanwältin Marie-Clare Boothby bezeichnete das Prinzip als „von Patienten geführt“.

Gerade diese Einschränkung spaltete die Regierungspartei, die konservative Country Liberal Party (CLP). Mehrere Abgeordnete stellten sich gegen die eigene Regierung. Der CLP-Abgeordnete Tanzil Rahman, der selbst eine parlamentarische Untersuchung zu dem Thema geleitet hatte, warnte: Wenn man an den Einschränkungen unbeirrt festhalte, könne man das Gesetz kaum noch als Gesetz über die Rechte unheilbar Kranker bezeichnen.

Laurie Zio, ebenfalls CLP, appellierte an ihre Kollegen: „Es ist eine Gewissensentscheidung. Niemand wird Schwierigkeiten bekommen, wenn er anders abstimmt. Bitte denken Sie darüber nach, was Ihr Wahlkreis will.“ Ihr Änderungsantrag scheiterte dennoch.

Ärzte dürfen informieren – aber nicht beginnen

Damit entsteht eine eigentümliche rechtliche Konstruktion. Die Regelung verbietet Ärzten den Gesprächseinstieg, nicht jedoch die anschließende Beratung. Und sie lässt offenbar Schlupflöcher: Nach Angaben von Generalstaatsanwältin Boothby gilt das Verbot nicht für Verwaltungsmitarbeiter oder Empfangspersonal. Oppositionsführerin Selena Uibo sprach deshalb von einer Regelung, die „umgangen und außer Kraft gesetzt“ werden könne. ABC News zufolge enthält das Gesetz zudem keinen klaren Mechanismus, wie dieser «Maulkorb» durchgesetzt werden soll.

Rahman hatte deshalb von einem Gesetz gesprochen, das „mehr Fragen als Antworten“ aufwerfe.

Aboriginal haben Bedenken

Die Befürworter der Einschränkung führen dagegen einen spezifisch australischen Konflikt ins Feld: die medizinische Versorgung indigener Menschen in abgelegenen Regionen. Dort ist das Verhältnis zu staatlichen Gesundheitsdiensten von historischem Misstrauen geprägt. Der frühere Abgeordnete Yingiya Guyula warnte, Menschen könnten Kliniken für vorzeitige Todesfälle verantwortlich machen, wenn Ärzte oder Pflegekräfte VAD von sich aus ansprechen. Gesundheitsminister Steve Edgington verwies ebenfalls auf die Gefahr von Angst und Misstrauen in abgelegenen Aboriginal-Gemeinschaften.

Damit berührt das Gesetz eine größere Frage als die nach dem selbstbestimmten Sterben: Wie weit darf der Staat medizinische Information regulieren, wenn er zugleich verhindern will, dass besonders verletzliche Bevölkerungsgruppen unter Druck geraten?

Das Northern Territory hat nun dieselbe Grundentscheidung getroffen wie der Rest Australiens. Doch während die politische Gleichstellung der Territorianer mit den übrigen Australiern erreicht ist, bleibt die medizinische Ausgestaltung umstritten. Der Regierungschefin zufolge ist ein „großes Unrecht“ korrigiert. Die heftige Debatte über die Grenzen dieser neuen Freiheit dürfte damit erst begonnen haben.

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